Förderschwerpunkt Sprache

Im Förderschwerpunkt Sprache werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache im verpflichtenden Ganztagsbetrieb aufgenommen. Grundlage ist die Feststellung des besonderen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache. Es gilt das Prinzip der frühestmöglichen Förderung.

Durch die Aufteilung in die Klassen 1a, 1b, 2 besteht die Möglichkeit einer 3-jährigen Förderung im Bereich Sprache mit Anrechnung von zwei Jahren auf den Schulbesuch. Alle drei Klassen sind mit einer/m FörderschullehrerIn und einer Pädagogischen Fachkraft doppelt besetzt. Dies ermöglicht intensive ganzheitliche Förderung in allen Bereichen (Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Sozialverhalten). Sonderpädagogische Sprachfördermaßnahmen erfolgen in Kleingruppen und im Unterricht - generell ist sprachliche Förderung ein durchgehendes Unterrichtsprinzip und ist in allen Unterrichtsfächern verankert.

Der Unterricht und die Schulbücher orientieren sich am Lehrplan der Grundschule. Diese werden von unserer Schule gestellt. Das Lernen wird unter anderem in offenen Unterrichtsformen (Tages- und Wochenplanunterricht) organisiert; die individuellen Lernziele werden in Zusammenarbeit mit SchülerInnen und Eltern/ Erziehungsberechtigten erarbeitetet und evaluiert.

In der 2. Klasse absolvieren die SchülerInnen ein 14-tägiges Praktikum in den für sie zuständigen Grundschulen. Sollte kein Förderbedarf in einem anderen Förderschwerpunkt bestehen, wechseln die SchülerInnen auf der Grundlage des Praktikums sowie durch Begleitung der Förderschullehrkraft an die Regelschule.